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Verrechnung
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Ihr Weg zur Therapie

Erledigungen vor der Therapie

  • Um eine physiotherapeutische Behandlung in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie eine ärztliche Zuweisung zur Physiotherapie von Ihrem Arzt / Ihrer Ärztin.
    Beachten Sie, dass jeder Arzt zum/zur PhysiotherapeutIn überweisen kann (Facharzt sowie Hausarzt).
  • Von Ihrer Krankenkasse muss die Zuweisung vor Therapiebeginn chefärztlich bewilligt werden.
  • Anschließend erfolgt die Behandlung beim Physiotherapeuten/in Ihrer Wahl nach Terminvereinbarung.

Datei als PDF downloaden Ärztliche Zuweisung zur Physiotherapie - (downloaden und anschließend ausdrucken)

 

Therapieablauf

  • Zum ersten Termin bringen Sie die folgenden Unterlagen mit (wenn bereits vorhanden):
    • die ärztliche Zuweisung, welche bereits von Ihrer Krankenkasse bewilligt wurde
    • aktuelle Bilder (Röntgen, MRT, CT, Ultraschall) mit Befunden
    • Operationsberichte oder sonstige medizinische Befunde
    • bequeme Kleidung
  • Beim Erstgespräch wird eine genaue Anamnese durchgeführt und eine daraus resultierende individuelle Behandlung mit Ihnen vereinbart. Außerdem werden Sie über organisatorische Abläufe in unserer Praxis informiert.
  • Daraufhin erfolgt eine speziell auf Sie abgestimmte Behandlung durch den/die Physiotherapeuten/in.
  • Die aktive und eigenverantwortliche Mitarbeit der PatientInnen ist von erheblicher Bedeutung für den Therapieerfolg.
  • Alle Informationen, welche wir von Ihnen erhalten, unterliegen der Schweigepflicht!
Preise
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Preise

Physiotherapeutische Behandlung (30 min) 49€
Neurophysiologische Behandlung (45 min) 71€
Ergotherapie (30 min) 49€
Ergotherapie (60 min) 98€
Osteopathie (30min) 65€
Osteopathie (45min) 85€
Lymphdrainage (30 min) 49€
Lymphdrainage (45 min) 71€
Elektrotherapie / Ultraschall 18€
Iontophorese (inklusive Medikament) 19€
Hausbesuchspauschale (Villach Stadt) 22€
Therapiebericht (z. B. für Ihre Versicherung) 35€
 

Stand Jänner 2022

Information zur Verrechnung

  • Bei Ihrer Krankenkasse reichen Sie die bezahlte Honorarnote mit der bewilligten Zuweisung ein.
  • Durch die vorausgehende Bewilligung der Therapien durch Ihre jeweilige Krankenkasse, wird Ihnen dadurch die Rückerstattung des Kassentarifes zugesagt - die Höhe des jeweiligen Kostenersatzes erfahren  Sie bei Ihrer Kasse.
  • Bei entsprechender Zusatzversicherung ist eine Übernahme des Differenzbetrages möglich.

Bei Terminverhinderung geben Sie uns dies bitte schnellstmöglich bekannt (spätestens 1 Werktag vor dem Termin). Vereinbarte Termine teilen wir uns verbindlich für Sie ein, daher ist es nicht mögilch, einen kurzfristigen oder vergessenen Termin mit einem anderen Patienten zu belegen. Es entstehen uns Kosten, die wir bei nicht zeitgerechter Absage bzw. unentschuldigten Terminen privat an Sie weiter verrechnen müssen.

Danke für Ihr Verständnis.

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